Allgemeine Geschäftsbedingungen
Happy Sports Club
Die allgemeinen Reisebedingungen werden durch schriftliche, mündliche oder fernmündliche Reiseanmeldung in unserer Geschäftsstelle als verbindlich anerkannt.
Anmeldung:
Die Reiseanmeldung ist für den Reiseteilnehmer nach Eingang der Anmeldung (schriftlich, mündlich oder fernmündlich) oder einer Anzahlung bei uns rechtsverbindlich. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, sich mündliche Absprachen von uns schriftlich bestätigen zu lassen. Nach Eingang der Anmeldung des Kunden erhält der Kunde eine Reisebestätigung. Der Anmelder garantiert die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Mitreisende Kinder gleich welchen Alters sind in der Anmeldung ausdrücklich aufzuführen. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Leistungen:
Grundlage des Leistungsumfanges ist die Ausschreibung im Prospekt. Geringe Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei Vermittlung von Ferienwohnungen sind in den Preisen lediglich die Mietkosten sowie aufgeführte Nebenkosten enthalten. Bei der Vermittlung von Reisen für andere Veranstalter bestimmt sich der Leistungsumfang nach deren Ausschreibungen und Geschäftsbedingungen.
Termine/Aufenthaltsdauer:
Ohne anders lautende Bestätigung durch uns finden die Reisen nur zu den angegebenen Terminen statt. Buszustiegsorte und Abfahrtszeiten können vom Veranstalter kurzfristig geändert werden. Verlängerungsmöglichkeiten müssen angefragt werden, setzen in der Regel jedoch eigene An- und Abreise voraus.
Unterkunft:
Die Unterbringung erfolgt, wenn die Ausschreibung nichts anderes vorsieht, in 2-Bett-Zimmern. Ein Anspruch auf 1/2 Appartement oder 1/2 Doppelzimmer besteht nicht. Den Anweisungen der Reiseleitung bei der Verteilung der Quartiere ist Folge zu leisten.
Betreuung:
Die Teilnahme an Betreuung, Unterricht, Führung und ähnlichen örtlichen Veranstaltungen ist freigestellt. Soweit Sportbetreuer eingesetzt werden, haben diese die Aufgabe, die Reiseteilnehmer, soweit am Reiseort zulässig, bei der Ausübung des Sports und dessen Vorbereitung zu begleiten. Der Anschluss an eine betreute Gruppe erfolgt auf alleiniges Risiko des Teilnehmers, eine Haftung des Betreuers oder von uns wird ausgeschlossen. Soweit die Benutzung sportlicher Anlagen (z. B. Liftanlagen) im Reisepreis eingeschlossen ist, übernehmen wir keine Gewähr für den örtlichen und zeitlichen Umfang der Inanspruchnahme der Anlagen. Die Nutzung ist jeweils nach den örtlichen Vorschriften zulässig.
Preise:
Die angegebenen EURO-Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung des Prospektes und sind unverbindlich. Verbindlich ist der von uns bestätigte Reisepreis zum Zeitpunkt der Anmeldung. Bei Canada-und USA-Reisen liegt der Dollarkurs zur Zeit der Drucklegung des Prospektes zugrunde.
Zahlungen:
Die Zahlung des vollen Reisepreises muss bis zum 14. Tage vor der Abfahrt bei uns eingegangen sein. Bei allen Zahlungen sind Reiseziel, Buchungsnummer und Termin sowie der Name des Anmelders anzugeben. Die Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Reisepreises.
Rücktritt/Umbuchungen durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang bei uns. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pro Person/pro Woche folgende Entschädigung zu zahlen:
Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so bitten wir zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können durch Einzelzimmer-Zuschläge oder entsprechende Aufschläge bei der Appartementbelegung.
- bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mindestens aber 30 Euro
- 30.-22. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- 21.-15. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
- 14.-08. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- 07.-00. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
- bei No Show 100 % des Reisepreises.
Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so bitten wir zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können durch Einzelzimmer-Zuschläge oder entsprechende Aufschläge bei der Appartementbelegung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder des RundumSorglos-Schutzes
Die Gestellung einer Ersatzperson wird erst nach Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro zuzüglich eventuell weiterer Umbuchungsgebühren der Leistungsträger sowie verbindlicher Anmeldung nach den allgemeinen Bedingungen akzeptiert. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Eine Umbuchung einer Reise auf eine andere wird nur bis zum 42. Tage vor Reiseantritt und gleichzeitiger Zahlung einer Umbuchungsgebühr in Höhe von 15 Euro pro Person zuzüglich eventuell weiterer Annulierungsgebühren der Leistungsträger akzeptiert. Eine Umbuchung, die diesen Erfordernissen nicht genügt, gilt als Rücktritt.
Haftung:
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen ausdrücklich als solche vermittelter und gekennzeichneter Fremdleistungen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung oder des RundumSorglos-Schutzes. Bei Unfall, Krankheit oder Verlust des Skipasses erfolgt keine Erstattung des selbigen. Erfolgt die Ankunft bei individueller Anreise erst nach Schließung der Agenturen, übernehmen wir keine Haftung für die ordnungsgemäße Unterbringung in jener Nacht.
Mitwirkungspflicht:
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer zur Mitwirkung bei der Behebung und zur sofortigen Anzeige des Schadens beim jeweiligen Reiseleiter, bzw. bei Individualreisen bei der zuständigen Agentur, verpflichtet. Sollten die Leistungsstörungen nicht behebbar sein, lassen Sie sich dieses unbedingt vom zuständigen Reiseleiter, bzw. von der zuständigen Agentur, im Eigeninteresse am besten schriftlich, bestätigen. Die Unterlassung der Mitwirkungspflicht ändert nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen, kann Ihnen aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern Ihre eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende bei uns möglichst schriftlich geltend zu machen.
Verjährung:
Eventuelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach Reiseende bei uns möglichst schriftlich geltend zu machen. Ansprüche nach § 651 c bis f BGB wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verjähren in 24 Monaten (dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen), alle sonstigen Ansprüche im Zusammenhang mit einer Reise verjähren innerhalb von 12 Monaten jeweils nach Reiseende.
Insolvenzschutz:
Bei uns eingehende Kundengelder sind gemäß §651 k. abgesichert.
Busreisen:
Unsere Busreisen werden von gemäß PBefG konzessionierten Busunternehmen durchgeführt.
Pass- und Devisenbestimmungen:
Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich.
Gruppenrabatt:
Einen Gruppenrabatt können wir nur gewähren, wenn sämtliche Zahlungen ausschließlich über den Gruppenanmelder laufen und die einzelnen Zahlungen (Anzahlung und Rest-zahlung) jeweils in Form einer einzigen Zahlung geleistet werden.
Fremdveranstalter:
Bei Fremdveranstaltern gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Rücktritt des Veranstalters:
Wird bei einer Reise die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht, sind wir berechtigt, eine Busreise in eine PKW-Reise umzuwandeln oder die Reise ganz oder Teile der Reise kurzfristig abzusagen. Bei Absage der gesamten Reise sind wir verpflichtet, den Reisepreis unverzüglich zurückzuzahlen. Bei geringer Teilnehmerzahl sind wir berechtigt eventuell einen kleineren Bus einzusetzen, der in der Ausstattung einem großen Bus nicht in allen Punkten entspricht.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach vorheriger Abmahnung durch den Reiseleiter vom Reisenden gestört wird. Insbesondere sind die Regeln, Gebräuche und gute Sitten des Gastlandes zu respektieren, speziell die Hausordnungen der Appartementhäuser und Hotels. Entstehende Mehrkosten, die durch den Ausschluss des Reiseteilnehmers, bedingt durch den Verstoß gegen die oben aufgeführten Punkte, verursacht wurden, sind vom Reiseteilnehmer selbst zu tragen. Des weiteren wird in diesem Fall auch eine nur teilweise Rückerstattung des Reisepreises ausdrücklich abgelehnt. Wird die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Streiks u. ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Irgendwelche Ersatzansprüche sind in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte auf Grund von höherer Gewalt ein anderes Skigebiet als ausgeschrieben angefahren werden, lehnen wir in diesem Fall eine auch nur teilweise Rückerstattung des Reisepreises ausdrücklich ab.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach vorheriger Abmahnung durch den Reiseleiter vom Reisenden gestört wird. Insbesondere sind die Regeln, Gebräuche und gute Sitten des Gastlandes zu respektieren, speziell die Hausordnungen der Appartementhäuser und Hotels. Entstehende Mehrkosten, die durch den Ausschluss des Reiseteilnehmers, bedingt durch den Verstoß gegen die oben aufgeführten Punkte, verursacht wurden, sind vom Reiseteilnehmer selbst zu tragen. Des weiteren wird in diesem Fall auch eine nur teilweise Rückerstattung des Reisepreises ausdrücklich abgelehnt. Wird die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Streiks u. ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Irgendwelche Ersatzansprüche sind in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte auf Grund von höherer Gewalt ein anderes Skigebiet als ausgeschrieben angefahren werden, lehnen wir in diesem Fall eine auch nur teilweise Rückerstattung des Reisepreises ausdrücklich ab.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Sämtliche Angaben auf dieser Homepage entsprechen dem Stand der Erstellung (Frühsommer 2017). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
Vertragspartner:
Gramlich Touristik GmbH
Schützenstr. 44
D-68766 Hockenheim
Schützenstr. 44
D-68766 Hockenheim
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission (EU) stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.