Reiserücktritts-Versicherung
(inkl. Reiseabbruch-Versicherung)
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2014.Leistungen:
1 Stornokosten-Versicherung (Teil A)Die ERV erstattet beispielsweise:
- die vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren,
- die Mehrkosten der Hinreise sowie
- die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten bei Autopanne bzw. Unfall vor Reiseantritt.
Die ERV informiert z. B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (z. B. RL601: Versicherungssumme € 200,– für Einzelpersonen).
2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB, Teil B)
Die ERV erstattet z. B.
- zusätzliche Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise außerplanmäßig beenden muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt,
- den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird, sowie
- die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten bei Autopanne bzw. Unfall während der Reise.
Die ERV organisiert die Rückreise bei außerplanmäßigem Reiseabbruch.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (z. B. RL601: Versicherungssumme € 200,– für Einzelpersonen).
Beim RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung entspricht die Versicherungssumme dem versicherten Reise bzw. Mietpreis, jedoch max. € 10.000,– pro Einzelperson bzw. Familie / Objekt(e).
Allgemeine Hinweise
Abschlussfrist:- Reiserücktritts-Versicherung
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / Reiseteilnehmer.
Objektdefinition / Reisepreis-Ermittlung:
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil“ mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Pauschalreise Flug und FeWo).
Beispiel: Reise für 5 Personen: Flug und dazu FeWo, Flugpreis pro Person € 150,–, d. h. gesamt € 750,–, FeWo € 800,–, Versicherung mit dem Tarif für Familien / Objekt(e).
Objektbuchung
Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern aus Platzgründen nicht alle Personen aufgeführt werden können, empfiehlt sich ggf. bei Buchung des Objektes eine Teilnehmerliste als Anlage zum Charter bzw. Mietvertrag.
Bei Buchung von mehr als vier Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern sind nur die Angehörigen der versicherten Person berechtigt mit zurückzutreten.
Selbstbeteiligung
(für alle Tarife mit Selbstbeteiligung)
Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person
Reiserücktritts-Versicherung und RundumSorglos-Schutz
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2014.Leistungen:
1 Stornokosten-Versicherung (Teil A)Die ERV erstattet beispielsweise
- die vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren,
- die Mehrkosten der Hinreise sowie
- die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten bei Autopanne bzw. Unfall vor Reiseantritt.
Die ERV informiert z. B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (z. B. RL601: Versicherungssumme € 200,– für Einzelpersonen).
Allgemeine Hinweise
Abschlussfristen:- Reiserücktritts-Versicherung und RundumSorglos-Schutz
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. - RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung
Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
Der RundumSorglos-Schutz kann mit dem RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage verlängert werden.
Familie:
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / Reiseteilnehmer.
2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB, Teil B)
Die ERV erstattet z. B.
- zusätzliche Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise außerplanmäßig beenden muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt,
- den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird, sowie
- die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten bei Autopanne bzw. Unfall während der Reise.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (z. B. RL601: Versicherungssumme € 200,– für Einzelpersonen).
Beim RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung entspricht die Versicherungssumme dem versicherten Reise- bzw. Mietpreis, jedoch max. € 10.000,– pro Einzelperson bzw. Familie / Objekt(e).
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Reiseziel. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach dem entferntesten Land.
Europa:
Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen
Objektdefinition / Reisepreis-Ermittlung:
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e) versichert.
Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil“ mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Pauschalreise, bestehend aus Flug und Ferienwohnung).
3 Reisekranken-Versicherung (Teil C)
Bei Krankheit oder Unfall übernehmen wir z. B. die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport.
Inklusive Assistance-Leistung:
Die ERV organisiert z. B. den Kranken- und Gepäckrücktransport ebenso wie die Rückreise von Kindern und leisten jetzt auch eine erste telefonische Hilfestellung, wenn psychologischer Beistand in einer Notsituation erforderlich ist.
4 Reisegepäck-Versicherung (Teil D)
Die ERV ersetzt z. B. den Zeitwert des mitgeführten Reisegepäcks bei Abhandenkommen oder Beschädigung durch Unfall eines Transportmittels.
Inklusive Assistance-Leistung: Die ERV hilft bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten.
Versicherungssummen:
Einzelperson | € 2.000,– |
Familie / Objekt(e) | € 4.000,– |
Selbstbeteiligung
(für alle Tarife mit Selbstbeteiligung)
- Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person. - Reisekranken-Versicherung
Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,– je Versicherungsfall. - Reisegepäck-Versicherung
€ 100,– je Versicherungsfall.